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   VGH Bayern, 15.10.2008 - 14 CS 08.1812   

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https://dejure.org/2008,31498
VGH Bayern, 15.10.2008 - 14 CS 08.1812 (https://dejure.org/2008,31498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.10.2008 - 14 CS 08.1812 (https://dejure.org/2008,31498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 14 CS 08.1812 (https://dejure.org/2008,31498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufschiebende Wirkung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Natura 2000; FFH-Gebiet; Europäisches Vogelschutzgebiet; artenschutzrechtliche Befreiung; Wohnungen für Angehörige der US-Armee; Landesverteidigung; Kenntnisgabeverfahren; Baueinstellung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 14 BV 05.3079

    Verhältnis von artenschutzrechtlicher Ausnahme und naturschutzrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2008 - 14 CS 08.1812
    Ohne dass die Beschwerdebegründung darauf eingegangen wäre, sei darauf hingewiesen, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts, der Antragsteller habe keine Antragsbefugnis nach § 61 Abs. 1 BNatSchG und sich ferner eine Ausdehnung von § 61 Abs. 1 BNatSchG auf Befreiungen gemäß § 62 BNatSChG im Wege der Analogie verbiete, nicht zu beanstanden ist (vgl. BayVGH vom 17.3.2008 BayVBl 2008, 499).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2018 - 8 B 1463/17

    Baustopp für die Verlegung der B 224 in Essen-Werden

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 14 CS 08.1812 -, juris Rn. 26; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Juli 2017, § 1 UmwRG Rn. 14.
  • VG München, 15.10.2009 - M 24 K 08.4960

    Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; anerkannter

    Allein das Vorkommen von Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt sind, macht ein Gebiet nicht zu einem förmlich geschützten Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (BayVGH, Urt. v. 15.10.2008, 14 CS 08.1812, juris RdNr. 24).
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